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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

Stand: 17. August 2020

Zweck und Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der etb Treuhand Blaser für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

  2. Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der etb Treuhand Blaser. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der etb Treuhand Blaser. Sie haben Vorrang vor allfälliger allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  3. Die etb Treuhand Blaser behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf www.etbblaser.ch zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der etb Treuhand Blaser in Kraft.

 

Gegenstand, Zustandekommen sowie Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. Der  Vertrag zwischen dem Auftraggeber  und  der  Treuhandgesellschaft  kommt  zustande,  wenn Name  und  Adresse  sowie  die  wesentlichen  Punkte  des  Auftrages  schriftlich  vorliegen  und  von beiden Parteien akzeptiert sind.  

  2. Die Treuhandgesellschaft  verpflichtet  sich,  den  Auftrag  gewissenhaft  und  verantwortungsvoll, auf der Basis des Gesetzes und den Grundsätzen von Treu und Glauben, auszuüben. Sie vermeidet  Verbindungen und Tätigkeiten  die ihre Entscheidungsfreiheit oder Objektivität beeinträchtigen  können oder durch die ein Interessenkonflikt entsteht, der den Auftrag betrifft.      

  3. Die Treuhandgesellschaft handelt ausschliesslich gemäss den Instruktionen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden. Alle aus den treuhänderisch ausgeführten Handlungen entstehenden Rechte werden von der Treuhandgesellschaft ausschliesslich für Rechnung und nach Weisung des Auftraggebers ausgeübt.

  4. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der Treuhandgesellschaft durch juristische Regelungen und die Standesregeln einer anerkannten Organisation auferlegt werden.

  5. Die etb Treuhand Blaser ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von der etb Treuhand Blaser tätig sind (Recht zur Substitution).

 

Mitwirkung der Kunden

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit die Beauftragte ihren Auftrag gemäss den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen sowie der ihr obliegenden Sorgfalt tatsächlich und sachgerecht erfüllen kann.

  2. Die etb Treuhand Blaser darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgten Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt etb Treuhand Blaser nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

 

Informationsaustausch

  1. Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die etb Treuhand Blaser nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

  2. Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon und Email bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

 

Risiko und Haftung

  1. Soweit die Treuhandgesellschaft in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen handelt, ist sie von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit.

  2. Die Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist ausgeschlossen.

  3. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von etb Treuhand Blaser auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

  4. Sollte für die Treuhandgesellschaft durch die Ausübung des Mandates Schaden entstehen verpflichtet sich der Auftraggeber diesen zu ersetzen, sofern es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten der Treuhandgesellschaft entstanden ist.

 

Vergütung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Treuhandgesellschaft alle Auslagen, die sie im Rahmen des Mandates übernimmt, zu vergüten.

  2. Für die Ausübung des Mandates bezahlt der Auftraggeber der Treuhandgesellschaft Vergütungen gemäss der Offerte, die integrierender Bestandteil dieses Vertrages ist. etb Treuhand hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat dies dem Kunden einen Monat vorher anzukündigen.

  3. Der Treuhandgesellschaft wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.

  4. Die Honorarrechnungen der Treuhandgesellschaft sind im Allgemeinen nach 30 Kalender-Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber im Verzug. Abweichende Konditionen müssen schriftlich vereinbart werden. 

  5. Der Treuhandgesellschaft kann, für Leistungen die ausserhalb des offerierten Rahmens liegen, dem Auftraggeber entsprechende Akontozahlungen in Rechnung stellen. 

  6. Sofern der Auftraggeber die Zahlung der Honorarrechnungen der Treuhandgesellschaft nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht pünktlich erledigt, kann die Treuhandgesellschaft ihre Leistungen, ohne weitere Ankündigung einstellen. Dabei entstehende Inkassospesen und Mahngebühren, werden dem geschuldeten Betrag hinzugefügt. 

 

Beendigung

  1. Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen werden.

  2. Bei Auftragsbeendigung ist die Beauftragte berechtigt, dem Auftraggeber für die ihr aus der Beendigung des Auftragsverhältnisses entstehenden Infrastruktur- und Archivierungsaufwände eine pauschale Entschädigung von CHF 100.00 exkl. Mehrwertsteuer zu belasten. Dies gilt auch, falls die Beauftragte den Auftrag selber beendet.

  3. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Die Treuhandgesellschaft verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selber tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen.

  4. Die Treuhandgesellschaft kann den Auftrag sofort und ohne weitere Verpflichtungen niederlegen, wenn sich herausstellt, dass das zu verwaltende Mandat mit Rechtsverletzungen zusammenhängt oder durch solche erworben wurde oder der Auftraggeber sich sonst rechtswidrig verhält. Für geleistete Arbeit wird die Treuhandgesellschaft trotzdem wie vereinbart entschädigt. 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diesen Vertrag gilt schweizerisches Recht.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz der Treuhandgesellschaft in Fraubrunnen, BE.

 

Gültigkeitsvorbehalt

  1. Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

 

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